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Autor
hmiska

Weg weisender EUGH Entscheid

Aushub von Baugruben nicht mehr automatisch Abfall
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Themen
Lehmbau
Kurzer Anrisstext

Der Aushub aus Baugruben besteht oft zu einem großen Teil aus Lehm. Aushub galt jedoch lange Zeit als Abfall und musste entsorgt werden. Gemäß eines EUGH-Urteils vom November 2022 muss das nun nicht mehr so sein.

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Unter dem Stichwort PORR-Group-Urteil (C-238/21: Bodenmaterial, Nebenprodukt und Abfallende) finden sich bei den Rechtsanwälten Franßen + Nusser eine Kurzbeschreibung als auch eine des Langversion zum Urteil. Das Weg weisende des Urteils besteht darin, dass Lehm aus Baustellenaushub damit nicht mehr zwangsläufig entsorgt werden muss. Er kann also weiter genutzt werden. An der TU Wien wird derzeit daran geforscht, wie solcher Aushub weiter zu verwenden ist. Auch bietet das Urteil des EUGH eine gute Ausgangslage, die Verfügbarkeit und Verwendung von Lehm als Baustoff zu verbessern. Weitere Informationen.